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Vorratsdatenspeicherung per Gericht verboten

 



Bild: © H. P. Reichartz / pixelio.de

Das Gesetz zur Speicherung von Telefonaten und eMails ist in der bisherigen Form verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht fällte am gestrigen Dienstag ein Urteil, dass viele Internetnutzer aufatmen lässt.



Die Vorratsdatenspeicherung - von der Koalition im Jahre 2007 beschlossen - beinhaltet, dass sämtliche Verbindungsdaten von Telefonaten und eMails (Absender, Empfänger und die Betreffzeile) für 6 Monate zur Verbrechensbekämpfung aufgezeichnet und gespeichert werden.

Diesem Urteil vorausgegangen ist eine Klage von rund 35000 Bürgern in Deutschland. Während Datenschützer dieses Urteil begrüßen, kritisieren Polizisten, dass sie derzeitig in zwei von drei Fällen auf Informationen der zuvor massenhaft gespeicherten Daten zur Aufklärung von Straftaten angewiesen sind.



Die Karlsruher Richter schreiben in ihrer Urteilsbegründung, dass eine prinzipielle Speicherung von Informationen zwar durchaus erlaubt sei, jedoch nicht im bisherigen Umfang. Somit muss das Gesetz neu überarbeitet werden.
 

    
Noah | 03.03.2010 - 09:30 Uhr    



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