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Eine Frage der Schuld

 



Bild: © Telekom

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen zwei Telekom-Mitarbeiter aus Hannover wegen unterlassener Hilfeleistung aufgenommen...

Als ein 18-jähriger in einem Internetforum eine Selbstmordankündigung veröffentlichte, schaltete die Polizei sofort und kontaktierte die Telekom, um die Adresse des jungen Mannes zu erhalten.

Doch das Unternehmen verweigerte die Herausgabe der Adressdaten und so konnte die Polizei erst drei Stunden später, nachdem sie die gewünschten Kontaktdaten über einen anderen Anbieter erhalten hatte, die Wohnungstür des jungen Mannes aufbrechen, welcher jedoch nur noch leblos vorgefunden werden konnte.



Nun hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Telekom-Mitarbeiter aus Hannover wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Polizei betonte, dass es bei ähnlichen Anfragen immer nur Probleme mit der Telekom gäbe und rechtfertigte ihr Vorgehen mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, nachdem Internetanbieter in solchen Fällen verpflichtet seien, Auskunft zu geben.



Ein Sprecher der Telekom teilte mit, dass sich die Mitarbeiter korrekt verhalten hätten, da oft nicht zwischen Spaß und Ernst bei solchen Ankündigungen unterschieden werden könne. Strafbar würden sich die Mitarbeiter in jedem Fall machen, entweder wegen unterlassener Hilfeleistung oder aufgrund von Verletzungen beim Datenschutz.
Nähere Angaben möchte das Unternehmen in Bezug zu diesem Vorfall nicht machen, um die laufenden Ermittlungen nicht zu beeinflussen.
 

    
Kevin | 28.02.2010 - 11:09 Uhr    



Kommentare

  Thomas schrieb am 28.02.2010 um 19:20 Uhr:
Leider beisst sich hier die Katze in den Schwanz.

Einerseits hat die Telekom Recht mit ihrer Argumentation (denn diese hatte in einem ähnlich gelagerten Fall erhebliche Strafen zahlen müßen wegen der Herausgabe der Daten) anderseits ist es natürlich auch eine Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung.
DAS PROBLEM ist aber weniger bei der Telekom oder der Provider zu suchen, sondern eher im Bereich der geltenden Gesetzgebung.
Hier sollen nun wieder zwei Personen "geköpft" werden, die letztendlich nichts dafür können.
Denn die beiden sind in JEDEM Fall dran. Entweder wegen unterlassener Hilfeleistung oder wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Mir tun die beiden einfach nur Leid, die werden nun sinnlos verheizt und ändern wird sich an der Gesetzgebung nichts. Das heisst, in späterem Fällen Rollen die Köpfe von anderen.

  CR|Markus schrieb am 28.02.2010 um 14:43 Uhr:
ich bin froh nicht auf den Anbieter Telecom angewiesen zu sein. Bei uns in der Schweiz gibt es die Firma Cablecom die kann man aber in die selbe Schublade stecken wie die Telecom. Hoffe sie bekommen in diesem sehr brisanten Fall mal richtig eins in den Arsch getreten und zwar die Firma und nicht die zwei Angestellten die bestimmt nur ihren Job gemacht haben.


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